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   VK Bund, 30.08.2000 - VK 1-25/00   

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VK Bund, 30.08.2000 - VK 1-25/00 (https://dejure.org/2000,30630)
VK Bund, Entscheidung vom 30.08.2000 - VK 1-25/00 (https://dejure.org/2000,30630)
VK Bund, Entscheidung vom 30. August 2000 - VK 1-25/00 (https://dejure.org/2000,30630)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2000 - VK 1-25/00
    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg. 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. August 2000, VK 2 - 18/00).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2000 - Verg 20/00

    Zeitliche Grenzen des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2000 - VK 1-25/00
    OLG Düsseldorf, 06.11.2000 - Verg 20/00 .
  • VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00

    Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2000 - VK 1-25/00
    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg. 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. August 2000, VK 2 - 18/00).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2000 - Verg 20/00

    Zeitliche Grenzen des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Der Antrag der Antragstellerin vom 4. Oktober 2000, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluß der 1. Vergabekammer des Bundes vom 30. August 2000 (VK 1-25/00) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird verworfen.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2000 - Verg 20/00

    Auftrag für Naturwerksteinarbeiten, Dämmstoffe und Abdichtungsarbeiten

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 1. Vergabekammer des Bundes vom 30. August 2000 (VK 1-25/00) wird zurückgewiesen.
  • VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-60/02

    Instandhaltung und Reparatur an Pumpen

    Zur Vermeidung beliebiger, letztlich nicht mehr nachvollziehbarer Vergabeentscheidungen ist im Rahmen der Eignungsprüfung durch die VSt ein sog. "Mehr an Eignung" nicht berücksichtigungsfähig (VK Bund, Beschluss vom 30. August 2000, VK 1 - 25/00).
  • VK Hamburg, 13.02.2003 - VgK FB 1/03

    Umfang des Transparenzgebotes

    Zu berücksichtigen ist auch, dass Kriterien, die auf der zweiten Wertungsstufe zu prüfen sind, nicht mehrfach in eine Punktewertung einfließen dürfen, da nach Bejahung der generellen Eignung eines Bieters kein Raum für ein "Mehr an Eignung" besteht (1. VK Bund, Beschluss vom 30.08.2000, VK 1-25/00; VK Thüringen, Beschluss vom 21.11.2001, 216-4004.20-059/01-G-S).
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